Anti—Doping
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Der Deutsche Rollsport und Inline-Verband e.V. (DRIV) setzt sich für einen dopingfreien Sport ein.
Um dies umzusetzen, halten wir uns streng an die Vorgaben der World Anti Doping Agency (WADA) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA). Hieraus ergibt sich ebenfalls, dass wir uns den Richtlinien des neuen Anti-Doping-Codes NADC21 angeschlossen und in unserer Anti-Doping-Verordnung des DRIV verankert haben.
Als Teil des Netzwerkes GEMEINSAM GEGEN DOPING vertreten wir Werte wie Fairplay und Chancengleichheit und setzen uns für die Gesundheit unserer Athlet*innen ein. Dazu arbeiten wir eng mit der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zusammen. Denn nur so können wir die positiven Werte des Sports schützen. Im Rahmen von GEMEINSAM GEGEN DOPING bieten wir Athlet*innen, Trainer*innen, Eltern sowie allen weiteren Interessierten wichtige Hilfestellungen für einen sauberen Sport an.
Wie läuft unser
Anti-Doping System
in Deutschland ab?
Mit der Entscheidung des IOC 2016, dass Skateboarding bei den olympischen Spielen in Tokyo 2021 (ursprünglich 2020) und nun auch 2024 in Paris vertreten sein wird, zählt Skateboarding zu den vorläufig olympischen Sportarten und wird im leistungssportlichen Bereich durch Steuergelder finanziert.
Durch das deutsche Sportfördersystem sind wir an das Anti-Doping-System gebunden. Kurz gesagt, ohne Anti-Doping, gibt es keine finanzielle Förderung vom Staat.
Was heißt das genau?
Alle Skater*innen/ Sportler*innen, die sich in unserem Bundeskadern befinden, in diesen aufgenommen werden wollen oder bei einer nationalen Meisterschaft (momentan nur die Regional- und Deutschen Meisterschaften) teilnehmen, müssen eine Anti-Doping-Vereinbarung unterzeichnen. Damit erkennt der Sportler nicht nur an, dass er keine Substanzen zu sich nimmt, die auf der verbotenen Liste der Dopingmittel stehen, sondern bestätigt ebenfalls den juristischen Werdegang, der im Rahmen einer positiv ausfallenden Doping-Kontrolle eingeleitet wird.
Eine positive Testung auf verbotene Substanzen kann dabei zu einer Teilnahmesperre für Veranstaltungen führen und ebenfalls finanzielle Strafen mit sich bringen.
Das deutsche Testsystem:
In Deutschland wird man als potenzieller Kandidat für die olympischen Spiele in einer Kaderstruktur eingeordnet. Diese beginnt auf Bundesebene beim Nachwuchskader bis hin zum Perspektiv- bzw. Olympiakader. Je nach Kaderzuteilung gibt es hierbei verschiedene Testpools, in die ein*e Athlet*in eingeordnet wird.
Die NADA hat für ihre Athlet*innen vier Testpools definiert: Den Registered Testing Pool (RTP), den Nationalen Testpool (NTP), den Allgemeinen Testpool (ATP) und den Team Testpool (TTP). Welchem Testpool du als Athlet*in angehörst, hängt von der Sportart und der Kader-Zugehörigkeit ab.
Alle Trainingskontrollen der NADA finden unangekündigt statt – darum ist es für die Kontrollplaner der NADA wichtig zu wissen, wo du dich tagtäglich aufhältst. Diese Angaben werden als "Meldepflichten" bezeichnet. Je nach NADA-Testpool, hast du unterschiedliche Meldepflichten. Du bist hierfür selbst verantwortlich. Alle Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit müssen vollständig sein, sodass ein*e Kontroller*in dich überall antreffen kann, ohne nachfragen zu müssen. Wenn du umziehst, im Urlaub bist oder wie man dich tagsüber erreicht, wenn du nicht zu Hause bist, musst du der NADA rechtzeitig und unmissverständlich melden https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/athleten/anti-doping-wissen/kontrollen.
Je nach Testpool-Einteilung ist der Aufwand unterschiedlich hoch. Je höher dein Kaderstatus ist, desto detaillierter müssen auch die Informationen sein, die du an die NADA meldest.
Wie findet die Einteilung statt?
Die Verteilung des Gesamtvolumens an Trainingskontrollen auf einzelne Sportler*innen basiert auf dem Grundgedanken
-
sich auf die Sportarten zu konzentrieren, die ein hohes Dopingrisiko besitzen und
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sich auf die Sportler*innen zu konzentrieren, die auf höchstem Leistungsniveau konkurrieren.
Unter Berücksichtigung physiologischer, empirischer und medialer Risikofaktoren werden alle Sportarten einer der drei Risikogruppen (A = hohes Dopingrisiko, B = mittleres Dopingrisiko, C = geringes Dopingrisiko) zugeordnet.
Ferner melden die nationalen Sportfachverbände einmal im Jahr ihre Kaderathlet*innen der NADA. Auf Grundlage des jeweiligen Kaderstatus und der Risikobewertung der Sportart werden die Athlet*innen in die verschiedenen Testpools eingeteilt.
Auf der Seite www.nada.de finden sich alle relevanten Infos zum Regelwerk (NADA-Code), ADAMS oder den Meldepflichten für Testpool-Athlet*innen.
Weiter Informationen zum Thema Anti-Doping im DRIV findet ihr auch www.driv.de
Weitere hilfreiche Links sind:
https://driv.de/wp-content/uploads/2020/12/DRIV-Anti-Doping-Code-2021.pdf
https://driv.de/wp-content/uploads/2019/10/DRIV_ADO-2016.pdf
https://driv.de/wp-content/uploads/2019/10/DRIV-Athletenvereinbarung-2018-1.pdf
https://driv.de/wp-content/uploads/2015/10/DRIV-Schiedsvereinbarung-Athleten.pdf
https://driv.de/wp-content/uploads/2015/10/DRIV-Schiedsvereinbarung-Athletenbetreuer-1.pdf
https://driv.de/wp-content/uploads/2019/11/NADA-Infoblatt-Athlete-Central.pdf
Online-Angebote
www.gemeinsam-gegen-doping.de bietet Zugang zu wichtigen Hilfestellungen (NADAmed, Beispielliste oder Kölner Liste) und umfangreiche Informationen für alle Zielgruppen.
Auf der Seite www.nada.de finden sich alle relevanten Infos zum Regelwerk (NADA-Code), ADAMS oder den Meldepflichten für Testpool-Athletinnen und -athleten.
GEMEINSAM GEGEN DOPING e-Learning
Der Online-Kurs zur Dopingprävention vermittelt umfangreiches Anti-Doping-Wissen in knapp 30 min: Hier gehts zur Anmeldung
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Wichtig:
Für die Richtigkeit dieses Artikels wird keinerlei Haftung oder Garantie übernommen.